Kosten für Behandlungen

Kosten für Behandlungen
Gesetzlich Versicherte:


Die logopädische Behandlung ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung der Primär- und Ersatzkassen. Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlich-versicherten Patienten mit dem jeweiligen Kostenträger. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Die Zuzahlung setzt sich bei über 18-Jährigen aus 10 Euro -Verordnungsblattgebühr, sowie 10% des Rezeptwertes zusammen. Der Rezeptwert wird durch die Zuzahlung nicht erhöht, sondern von den Krankenkassen bei der Kostenerstattung abgezogen.

Eventuell können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen, erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Kosten für Behandlungen
Privat Versicherte:


Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag mit Honorarvereinbarung geschlossen. Die Behandlung erfolgt hier auf Basis eines Vertrages zwischen Patient und logopädischer Praxis.

Privat-Patienten sollten sich bei ihrer Versicherung erkundigen, ob und in welcher Höhe diese die Kosten für die logopädische Behandlung übernimmt. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre Privatversicherung.

Nicht in jedem Fall werden die entstehenden Kosten durch die Versicherung u./o. Beihilfe u./o. ähnliche Kostenträger in voller Höhe abgedeckt. Behandlungskosten für die Ihre Versicherung u./o. Beihilfe u./o. ähnliche Kostenträger nicht aufkommt, gehen zu Lasten des Patienten.
Die Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung durch, z.B. den Allgemein-, Kinder-, HNO-Arzt, Neurologen, Internist, Kieferorthopäde, Zahnarzt ...

Das Ziel einer logopädischen Behandlung ist die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und Alltagskompetenz des Betroffenen.


Zuzahlung:

Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte ist vor der ersten Behandlung zu begleichen. Diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben.

Terminabsage:

Sie haben die Möglichkeit einen Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abzusagen. Sollten Sie eine Absage kurzfristig vornehmen können, muss ich ihnen den Ausfall in Höhe der GKV-Kosten privat in Rechnung stellen.
Pünktlichkeit, bitte kommen Sie pünktlich zu Ihren Terminen.

Im Interesse aller meiner Patienten möchte ich Wartezeiten möglichst vermeiden. Deshalb bin ich darauf angewiesen, dass jede Behandlung pünktlich beginnen kann. Verloren gegangene Zeit durch Zuspätkommen wird von der Behandlungszeit abgezogen.

Sollte die Behandlungsdauer nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen der Krankenkassen unterschritten werden, muss die Therapie ausfallen, diese stelle ich mit 15 Euro pro Behandlungseinheit privat in Rechnung.